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 Inbetriebnahme
 Inbetriebnahmejahr
 Indach-Montage
 Inhibitor
 Inselanlagen
 Interner WT

Inbetriebnahme

Photovoltaikanlage: Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) § 3 Absatz 4 hat ein Anlagenbetreiber einen Vergütungsanspruch auf die erhöhte Einspeisevergütung ab dem Zeitpunkt, an dem die Photovoltaikanlage erstmalig in Betrieb genommen werden kann. Dieser Zeitpunkt wird definiert als erstmaliges Anbieten von Strom seitens des Anlagenbetreibers zur Aufnahme in das öffentliche Strommetz. Die Anlage muss technisch betriebsbereit sein. Hierzu muss die Anlage nicht angeschlossen sein. Dies ist relevant, falls der Netzbetreiber dies aus irgendeinem Grund verhindert. Der Anlagenbetreiber muss die technischen Voraussetzungen der Anlage für die erstmalige Einspeisung in das Netz nach den anerkannten Regeln der Technik erfüllt haben. Außerdem muss die Anlage alle allgemein anerkannten technischen sowie die gesetzlichen Anforderungen für einen Dauerbetrieb einhalten. Auf einen Probebetrieb oder eine Mitwirkung des Netzbetreibers kommt es zur Bestimmung des Zeitpunktes nicht an, um willkürliche Verzögerungen ausschließen zu können. Unerheblich für die Bestimmung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme ist, ob die Anlage zu einem späteren Zeitpunkt an einen anderen Ort versetzt wird. Für die Dauer und Höhe des Vergütungsanspruchs ist auch nach einer Versetzung das Datum der erstmaligen Inbetriebnahme maßgeblich.
Quelle: Begründung zum EEG

Solarthermische Anlage: Befüllen und Entlüften der Anlage; Einstellung der Regelung. Der Fachbetrieb übergibt die Betriebsanleitung, den Wartungsplan und den elektrischen Schaltplan an die/ den Kund/in und führt eine Unterweisung in die Funktion der Anlage durch.

Ihre Bewertung: 1 2 3 4 5 6
1 = sehr gut; 6 = ungenügend (Schulnotensystem)
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Inbetriebnahmejahr

Solarstromanlagen, die im Jahr 2006 erstmalig an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden, erhalten über 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme eine gleichbleibende Vergütung laut den Sätzen im gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Anlagen, die 2007 erstmalig an das Netz angeschlossen werden, erhalten über 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme eine um 5% verminderte Einspeisevergütung der 2006 geltenden Sätze, dann auch gleichbleibend über 20 Jahre. Die Degression um 5%/ Jahr wird in den Folgejahren fortgesetzt. Sie beträgt für Anlagen, die nicht an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand oder nicht auf dem Dach oder als Dach eines Gebäudes errichtet sind (Anlagen, für die die "Basisvergütung" gilt) ab 2006 6,5%, für alle andern 5%/ Jahr.

Ihre Bewertung: 1 2 3 4 5 6
1 = sehr gut; 6 = ungenügend (Schulnotensystem)
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Indach-Montage

Bei der Indachmontage von Solaranlagen wird der Solarkollektor oder das Solarmodul in die vorhandene Dacheindeckung von geneigten Dächern integriert.

Die Indachmontage ist unter ästhetischen Gesichtspunkten meist die ansprechendere Variante. Nachteil der Dachintegration von Solarmodulen zur Stromerzeugung ist die schlechtere Hinterlüftung, was zu einem Minderertrag des erzeugten Solarstroms führen kann. (Die Module habe einen höheren Wirkungsgrad je kühler sie sind.)

Bei der Nachrüstung einer Solaranlage in bestehende Gebäude mit Schrägdächern ist eine Aufdachmontage preisgünstiger als eine Indachmontage, da die bestehende Ziegeleindeckung nur an wenigen Punkten durchbrochen wird, ohne die Dichtigkeit des Daches zu gefährden.

Inzwischen bieten einige Firmen in Rahmen eingepasste Kollektoren und Module an, die sich mechanisch und optisch in die umliegende Dachfläche integrieren lassen. Die neuste Technik sind Solardachziegel sowie Solar-Roof-Systeme, bei denen die gesamte Dachfläche mit großen Kollektoren oder Modulen abgedeckt wird („Energiedächer“).

Ihre Bewertung: 1 2 3 4 5 6
1 = sehr gut; 6 = ungenügend (Schulnotensystem)
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Inhibitor

Werden im Solarkreis unterschiedliche metallische Werkstoffe eingesetzt, so besteht die Gefahr der elektrochemischen Korrosion. Sie lässt sich durch Zusatz eines geeigneten Korrosionsschutzmittels (Inhibitor) zur Solarflüssigkeit beheben.

Ihre Bewertung: 1 2 3 4 5 6
1 = sehr gut; 6 = ungenügend (Schulnotensystem)
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Inselanlagen

Solarstromanlagen, die nicht mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind sondern den erzeugten Solarstrom in Akkumulatoren speichern, werden Inselanlagen genannt. Der Solarstrom wird für den Verbrauch direkt als Gleichstrom gespeichert oder er wird zuvor über einen Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt. Inselanlagen werden meist dann eingesetzt, wenn kein öffentliches Stromnetz vorhanden ist, bzw. eine Anbindung zu höheren oder vergleichbaren Kosten führen würde, z.B. in Gartenlauben und abgelegenen Gebäuden (z.B. Almhütten). Auch solarversorgte Autobahnbeleuchtungen, Baustellenleuchten, Parkuhren, Taschenrechner etc. sind Inselsysteme.

Ihre Bewertung: 1 2 3 4 5 6
1 = sehr gut; 6 = ungenügend (Schulnotensystem)
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Interner WT

siehe Wärmetauscher

Ihre Bewertung: 1 2 3 4 5 6
1 = sehr gut; 6 = ungenügend (Schulnotensystem)
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Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar)


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